Rz. 284

Eine Parallelwertung zum Steuerrecht hilft regelmäßig nicht weiter: Es kann vorkommen, dass Einkommen i.S.d. Steuerrechtes weit mehr erfasst ("Geld stinkt nicht")[347] als schadenersatzrechtlich relevant ist.[348]

 

Rz. 285

 

Beispiel 3.12

Der Einbrecher muss grundsätzlich seine Einkünfte aus den Einbrüchen als Einkommen versteuern, könnte aber die Anschaffungskosten für sein Einbruchswerkzeug als berufsbedingte Aufwendungen (Werbungskosten) gegenrechnen. Schadenersatzrechtlich sind hier unzweifelhaft keine Leistungen vom Schädiger zu erbringen.
Bestechungsgelder (siehe Rn 274, dort Fn 336) und Einkünfte aus Rauschgifthandel[349] oder Hehlerei sind zwar zu versteuern, solche unfallbedingt entgangenen Gelder sind aber schadenrechtlich nicht zu ersetzen.
[347] "Pecunia non olet": Um die leeren Staatskassen zu füllen, erhob Kaiser Vespasian (9 – 79 n. Chr.) auf die öffentlichen Toiletten eine spezielle Latrinensteuer. Von Kritikern darauf angesprochen soll er an einer Münze gerochen und "stinkt nicht" erwidert haben.
[348] BFH v. 23.2.2000 – X R 142/95 – BB 2000, 1614 (nur Ls.) = DB 2000, 1596 = DStR 2000, 1341 (Anm. Fischer) = NJW 2000, 2919 (Einkünfte aus Prostitution unterfallen unabhängig von ihrer zivilrechtlichen Sittenwidrigkeit der Versteuerung. Der Zuhälter erbringt regelmäßig umsatzsteuerbare Leistungen. Die sittlich verwerfliche Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte ist gewerblich. Telefonsex zählt unter den Voraussetzungen des § 15 II EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.).
[349] Vgl. BFH v. 6.4.2000 – IV R 31/99 – BB 2000, 1721 = BFHE 192, 64 = DB 2000, 1543 = DStZ 2000, 683 = NJW 2000, 3085 (Rauschgifthandel als Gewerbe); LSG Nordrhein-Westfalen v. 20.3.2002 – L 1 AL 85/01 – NZS 2002, 495 (Der Verwertbarkeit eines Bankguthabens steht nicht entgegen, dass es sich bei dem Guthaben auf dem Konto des Arbeitslosen nach rechtskräftigem gerichtlichen Urteil um Geld aus früheren Drogengeschäften handelt, das gemäß § 33 I Nr. 2 BTMG 1981, § 73d StGB für verfallen erklärt wurde. Es besteht dann kein Anspruch auf Arbeitslosenhilfe.).

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