Rz. 728

Rechtzeitig Vorbereitungsmaßnahmen bei sich anbahnendem Arbeitskampf treffen, d.h. insbesondere:

wichtige Adressen heraussuchen (Arbeitskampfgegner, in Betracht kommende Gerichte, Gerichtsvollzieher-Notdienst für Zustellungen, Ansprechpartner bei Mandanten etc.).
Beweislage für die Glaubhaftmachung sichern, d.h. eidesstattliche Versicherungen vorbereiten und ausfertigen, ggf. Fotos oder sonstige Beweisstücke anfertigen.
Schutzschriften einreichen.
Aus Arbeitgebersicht: prüfen, inwieweit durch rechtzeitige Produktionsverlagerung oder sonstige operative Maßnahmen die Folgen von Arbeitskämpfen minimiert oder Aussparungen vorgenommen werden können.
Aus Gewerkschaftssicht: Prüfung der Zulässigkeit von Sympathiestreiks.
Bei Zweifeln, ob es sich um einen von der Gewerkschaft geführten bzw. gebilligten Arbeitskampf handelt, die in Betracht kommende Gewerkschaft kurzfristig informieren und zur Stellungnahme auffordern.
Prüfung der Erforderlichkeit eines Notdienstes.
Örtliche Zuständigkeiten unter Berücksichtigung der lokalen Rechtsprechung prüfen.
Unter Berücksichtigung der Gewerkschaftssatzungen prüfen, gegen welche Antragsgegner sich die Verfügung richten soll (welche Gewerkschaft, deren Untergliederungen und/oder einzelne am Streik Beteiligte?).
Prüfung der Voraussetzungen eines rechtmäßigen Arbeitskampfes oder rechtmäßiger Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses des kampfführenden Verbandes und dessen Bekanntmachung, Reichweite der Friedenspflicht, Rechtmäßigkeit der verfolgten Kampfziele, tariflich regelbares Kampfziel durch eine tariffähige Partei sowie Verhältnismäßigkeitsprüfung; bei Aussperrungen durch Arbeitgeber deren besondere Voraussetzungen prüfen).
Antragstellung im Übrigen (entsprechende Hilfsanträge, Beantragung einer vollstreckbaren Kurzausfertigung sowie eines Ordnungsgeldes).

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