Rz. 703
Ein Wahlanfechtungsverfahren dauert lange, mitunter zwei oder noch mehr Jahre.[1481] Währenddessen bleibt der gewählte Betriebsrat im Amt, auch wenn die Wahl grob fehlerhaft war und die demokratische Legitimation des Betriebsrats sehr zu bezweifeln ist. Überdies entstehen vermeidbare Kosten für das Wahlanfechtungsverfahren und Neuwahlen.
Daher stellt sich die Frage, ob rechtswidrigen Maßnahmen des Wahlvorstandes bei Wahlvorbereitung und -durchführung nicht schon mit einer einstweiligen Verfügung begegnet werden kann. Damit würde der Fehler schnell und nicht langsam korrigiert, es käme kein fehlerhaft gewählter Betriebsrat ins Amt, Zeit und Nerven aller Beteiligten und die Finanzen des Arbeitgebers würden geschont.
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