Rz. 656
▪ | Wird die Betriebsänderung ohne ausreichenden "Versuch" des Interessenausgleichs umgesetzt? |
▪ | Befindet sich der Betrieb in einem LAG-Bezirk, in dem mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Betriebsänderung zu rechnen ist? |
▪ | Welche Gründe sprechen gegen die Dringlichkeit einer Unterlassungsverfügung? |
▪ | Welche Mittel der Glaubhaftmachung hinsichtlich der Information des Betriebsrats bzw. hinsichtlich des Stands der Interessenausgleichsverhandlungen liegen vor bzw. müssen noch gefertigt werden (z.B. eidesstattliche Versicherungen)? |
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