Rz. 504

Es sollte auf eine möglichst präzise Bezeichnung der zu unterlassenden Handlung geachtet werden. Damit geht jedoch die Gefahr der Umgehung einher. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber auf ein ähnliches, aber im Detail anderes Verhalten ausweichen könnte, sollte dies im Antrag berücksichtigt werden, indem der Antrag z.B. auf "’X– Ich bin für Sie da‘ oder ähnliche Aufschriften" bezogen wird. Fehlen wie im Muster Hinweise auf ein Ausweichen auf ähnliche Aufschriften (hier sind die Schilder bereits bestellt), könnte das Gericht hingegen einen so erweiterten Unterlassungsantrag für zu weit halten.

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