Dr. Gudrun Doering-Striening
Rz. 148
Zitat
"Jeder Mensch hat das Recht, die Gestaltung seines letzten Lebensabschnittes zu bestimmen ("Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung"), aber immer im Rahmen der gültigen Gesetze und nach seiner religiösen Überzeugung."
Der Satz stammt aus einer Handreichung des Zentralrates der Muslime in Deutschland und weist darauf hin, dass eine Patientenverfügung im höchsten Grad etwas Individuelles ist und erforderlichenfalls im Lichte der religiösen Überzeugung des Verfügenden erstellt und ausgelegt werden muss. Nachgewiesene offizielle Muster von Patientenverfügungen aus Sicht spezieller Religionen findet man aber gleichwohl kaum.
(1) Christliche Patientenverfügung
Rz. 149
Die deutsche Bischofskonferenz, die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben 2018 die im Internet verfügbare aktualisierte Neuauflage der "Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche" veröffentlicht. Im Kapitel 3 findet sich ein Formular "Christliche Patientenvorsorge und Hinweiskarte" mit der die "theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens" berücksichtigt werden.
Rz. 150
Die christliche Patientenverfügung enthält in ihrem Formular nur zwei Grundsituationen und verweist ansonsten in den Bereich der ergänzenden Verfügungen, die der Patient selbstständig einfügen kann. Dort soll ggf. eingefügt werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen für den Fall der Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit auf...