Rz. 79

Den "Klassiker" unter den Patientenverfügungsmustern dürfte man in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz[120] bzw. in der "bayerischen" Patientenverfügung[121] finden. Daran orientieren sich nahezu alle anderen Patientenverfügungsmuster. Diese beiden Muster verstehen sich selbst aber nur als "Anregungen und Formulierungshilfen, weil es ein einheitliches Muster nicht geben kann."[122]

 

Rz. 80

Empfohlener Aufbau einer Patientenverfügung[123] und ergänzende Aussagen nach dem Muster des BMJ

Eingangsformel
Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
Festlegungen zu ärztlichen/pflegerischen Maßnahmen
Wünsche zu Ort und Begleitung
Aussagen zur Verbindlichkeit
Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen
Hinweis auf beigefügte Erläuterungen zur Patientenverfügung
Organspende
Schlussformel
Schlussbemerkungen
Datum, Unterschrift
Aktualisierung(en), Datum, Unterschrift
Anhang: Wertvorstellung
 

Rz. 81

Die Textbausteine beginnen in der Regel mit den Personendaten und gehen dann gleich über zu den Regelungsbereichen und einzelnen medizinischen Maßnahmen.

Die Patientenverfügung des BMJ und diejenigen Textmuster, die ihr folgen, stellen einheitlich immer auf "die oben beschriebenen Situationen" ab, in der der Patient etwas will oder nicht will. Die Erfahrungen der Verfasserin mit der Erstellung von Patientenverfügungen zeigen aber, dass es neben den Optionen

"das will ich",
"das will ich nicht"

auch die Option gibt,

"dazu habe ich aktuell noch keine Meinung und stelle die Entscheidung in das Ermessen des mich behandelnden Arztes und meines Bevollmächtigten/Betreuers, die sie aus meinem mutmaßlichen Willen zu dieser Zeit bilden sollen".

Außerdem kann die Entscheidung des Mandanten durchaus – je nach geregelter Situation und medizinischer Maßnahme – variieren. Deshalb ist es wichtig bei der Übernahme solcher Textmuster darauf zu achten, dass für jede Lebens- und Behandlungssituation bei jeder medizinischen Maßnahme drei Optionen zur Auswahl stehen und zu entscheiden sind. Niemand kann zu einer Entscheidung zwischen zwei Optionen gezwungen werden. Man kann die Einzelsituationen und Behandlungsoptionen auch nicht einheitlich schematisch abarbeiten. Die Praxis zeigt, dass Mandanten häufig gar nicht wissen, was sie bei einer solchen schematischen Bearbeitung zu entscheiden haben. Wenn man entscheidungsoffen vorgeht, werden sich für den Mandanten sehr schnell individuelle Einzelfragen und -entscheidungen herauskristallisieren.

[120] BMJ, Patientenverfügung – wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?; https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=41.
[121] Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Vorsorge für Unfall, Krankheit Alter, 33 ff.; September 2021, /www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:283773,AARTxNR:04004713,AARTxNODENR:333708,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMJV,AKATxNAME:StMJV,ALLE:x)=X.
[122] BMJ, Patientenverfügung – wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?; https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikatioen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=41, S. 19.
[123] BMJ, Patientenverfügung – wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten?; https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.pdf?__blob=publicationFile&v=41, S. 20 f.

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