Rz. 149

Die deutsche Bischofskonferenz, die evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben 2018 die im Internet verfügbare aktualisierte Neuauflage der "Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Behandlungswünsche" veröffentlicht.[181] Im Kapitel 3 findet sich ein Formular "Christliche Patientenvorsorge und Hinweiskarte" mit der die "theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens" berücksichtigt werden.

 

Rz. 150

Die christliche Patientenverfügung[182] enthält in ihrem Formular nur zwei Grundsituationen und verweist ansonsten in den Bereich der ergänzenden Verfügungen, die der Patient selbstständig einfügen kann. Dort soll ggf. eingefügt werden, dass lebenserhaltende Maßnahmen für den Fall der Einsichts- und Entscheidungsunfähigkeit aufgrund einer Gehirnschädigung beendet oder untersagt werden können, auch wenn noch kein tödlicher Verlauf begonnen hat.[183] Wegen dieser unklaren Ausgestaltung und der Beschränkung wurde das Muster in der Vergangenheit heftig kritisiert.[184]

[181] Deutsche Bischofskonferenz u.a., Christliche Patientenvorsorge, 4. Aufl. 2018, 6.
[182] Deutsche Bischofskonferenz u.a., Christliche Patientenvorsorge, 4. Aufl. 2018, 6.
[183] Vgl. hierzu auch Coeppicus, NJW 2011, 3749.
[184] Coeppicus, NJW 2011, 3750; May/Kreß/Verrel/Wagner/Meier, Patientenverfügung, 2016, 23, 25.

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