Rz. 641

Kernaufgabe des Nachlasspflegers ist es also, die Krise zu erkennen und den anderen Gesellschaftern zügig zur Kenntnis zu bringen. Er muss nicht die eigene Gesellschaft beobachten, sondern auch den Markt, auf dem die Gesellschaft auftritt. Wie verhalten sich die Konkurrenten? Gibt es Standortprobleme?

 

Rz. 642

 

Praxistipp

Sind die anderen Gesellschafter nicht willens, Sanierungsbeiträge zu leisten, so müssen Sie entscheiden, ob das Unternehmen aus eigenen Mitteln in der Lage sein wird, die Situation zu bewältigen. Fehlt es an der nötigen "Selbstreinigungskraft", haben Sie die Möglichkeit, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag zu stellen. Scheuen Sie sich nicht konsequent zu handeln. Sie laufen Gefahr, für die infolge der Liquiditätsengpässe auftretenden Zahlungsrückstände in Haftung genommen zu werden. So haften Sie beispielsweise für Arbeitsnehmerbeiträge zur Sozialversicherung, für rückständige Steuerschulden sowie in den Fällen der Insolvenzverschleppung und Masseschmälerung.

 

Rz. 643

Der Nachlasspfleger darf nicht darauf warten, dass sich der Verlust erst aus einer Jahres- oder Zwischenbilanz ergibt. Der Nachlasspfleger oder der in dem Unternehmen tätige Geschäftsführer hat vielmehr die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten und sich bei Anzeichen einer kritischen Entwicklung einen Überblick über den Vermögensstand zu verschaffen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge