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Muster 3.7: Mängel- und Gewährleistungsansprüche (Vermieter)

 

Muster 3.7: Mängel- und Gewährleistungsansprüche (Vermieter)

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sobald Ihr Mieter einen Mangel meldet, sollten Sie aktiv werden und sich am besten zunächst einen eigenen Eindruck verschaffen.

1.

Weist der Mietgegenstand tatsächlich Mängel auf, so stehen dem Mieter verschiedene Optionen zur Verfügung. Er kann:

den Mietminderungsanspruch geltend machen, also die Miete ganz oder zum Teil für sich behalten; die Minderung muss dem reduzierten Nutzungswert entsprechen;
ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, also einen Teil der Miete vorerst nicht entrichten, um hierdurch Druck auf Sie auszuüben, den Mangel zu beheben;
den Mangel auf eigene Kosten beheben lassen und den dafür aufgewendeten Betrag von Ihnen erstattet verlangen bzw. mit der Miete verrechnen;
einen Vorschuss für die Mangelbeseitigungskosten fordern;
das Mietverhältnis fristlos oder mit einer Frist kündigen;
Ersatz des durch den Mangel verursachten Schadens verlangen.
Einige der genannten Rechte können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie den Mangel überhaupt nicht oder nicht so schnell wie erwünscht beheben können. Gleichwohl sollte dem Mieter stets vermittelt werden, dass Sie die Sache ernst nehmen und um Abhilfe bemüht sind.
2.

Kein Mangel, für den Sie einstehen müssen, liegt vor, wenn:

die Mietsache uneingeschränkt so nutzbar ist, wie vertraglich vereinbart oder es der Mieter redlicher Weise erwarten darf;
die vertragliche vorgesehenen Nutzbarkeit unerheblich, also nicht spürbar, beeinträchtigt wird;
der Mangel dem Mieter bei Vertragsschluss (nachweislich) bekannt war.

Was typischerweise als Mangel angesehen wird und welche Minderungsquote angemessen ist, muss anhand bereits ergangener Gerichtsentscheidungen näherungsweise bestimmt werden.

3. Um einen in der Wohnung befindlichen Mangel besichtigen zu können, müssen Sie Ihren Besuch rechtzeitig, d.h. möglichst ein bis zwei Tage vorher, mit dem Mieter abstimmen. Vereinbarungen mit dem Mieter über die Mängelbeseitigung und dessen Mitwirkung sollten dokumentiert und festgehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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