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Muster 3.1: Geltendmachung von Mietforderungen

 

Muster 3.1: Geltendmachung von Mietforderungen

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

1.

Um ausstehende Mieten gegenüber Ihrem Mieter erfolgreich für Sie geltend machen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen und Informationen:

Mietvertrag mit Anlagen sowie etwaige Nachträge
Auskunft, ob es mündliche Änderungs- oder Ergänzungsvereinbarungen gibt
Mietanpassungsschreiben und ggf. Zustimmungserklärung des Mieters
Aufstellung der gezahlten Mieten mit Zahlungsdatum im relevanten Zeitraum
Korrespondenz bzw. Erläuterung zu den Gründen der Nichtzahlung
die letzte Nebenkostenabrechnung
Information über Mietsicherheit (Kaution oder Bürgschaft)
Hinweise auf Besonderheiten bzgl. der Erreichbarkeit des Mieters (z.B. fehlender Briefkasten, Mieter ist untergetaucht usw.).
2.

Sofern der Mieter die Mietkürzung mit Mängeln am Mietobjekt begründet, benötigen wir hierzu eine ausführliche Stellungnahme aus Ihrer Sicht, welche sich insbesondere mit folgenden Gesichtspunkten befasst:

Trifft die Behauptung in tatsächlicher Hinsicht zu?
Kommt eine (Mit-)Verantwortlichkeit des Mieters an dem mangelhaften Zustand in Betracht?
Wann hat der Mieter den Mangel Ihnen oder Dritten gegenüber erstmalig gerügt?
Wann haben Sie welche Schritte eingeleitet, um die Behauptung zu überprüfen und den Mangel ggf. zu beheben?
Ist der Mangel mittlerweile behoben? Seit wann? Wie ist der aktuelle Zustand?
3.

Drei Varianten zur Geltendmachung des Mietrückstands stehen zur Verfügung, wobei diese aufeinander aufbauen:

a) anwaltliches Forderungsschreiben
b) gerichtliches Mahnverfahren
c) Klageverfahren

Das anwaltliche Forderungsschreiben bietet sich an, wenn der Mieter gesprächsbereit ist und die Argumente noch nicht vollständig ausgetauscht wurden. Ist aufgrund des Mietverhaltens abzusehen, dass freiwillig keine Zahlung zu erwarten ist, kann sofort Klage erhoben werden. Reagiert der Mieter hingegen nicht, kann versucht werden, die Forderung im schnelleren und günstigeren Mahnverfahren titulieren zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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