Rz. 18

Der Anspruch setzt eine noch bestehende Ehe sowie ein Getrenntleben der Ehegatten voraus, darüber hinaus, dass der Antragsteller einen Haushaltsgegenstand vom Antragsgegner begehrt. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen bei § 1361b BGB (vgl. oben § 2 Rn 3 ff.) sowie oben unter A. II. 3. Bezug genommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge