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Die verbale Angabe der vorhandenen Bebauung ist nicht notwendig. Sie ergibt sich in der Regel aus dem Aufteilungsplan. Gerade bei vermieteten Objekten, unterschiedlichen Nutzungsarten (Wohnen/Gewerbe), Mehrhausanlagen oder geplanten Um-, An- und Ausbauten ist es aber zweckmäßig, eingangs die damit verbundenen Fragen zu thematisieren.

 

Praxistipp

Zwecks Kostenersparnis werden vor allem bei Aufteilungen von Bestandsgebäuden bisweilen ältere (Bau-)Pläne als Aufteilungspläne verwandt. Hier ist Vorsicht geboten, da nicht selten Pläne und tatsächliche Gegebenheiten voneinander abweichen. Dies beschäftigt immer wieder die Rechtsprechung.[1]

[1] Siehe etwa BGH DNotZ 2016. 278; hierzu ausführlich Naumann, notar 2016, 117, 118.

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