Rz. 34

Werden Forderungen einschließlich der Umsatzsteuer geltend gemacht, so ist die Umsatzsteuer auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten stets bei der Gegenstandswertbestimmung einzuschließen.[26]

[26] OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2005 – I- 24 W 62/05, openJur 2011, 41328.

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