Rz. 182

Muster 3.27: Vertragsstrafe

 

Muster 3.27: Vertragsstrafe

(1) Für den Fall, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder verspätet zum Dienst antritt, das Anstellungsverhältnis außerordentlich kündigt, ohne dass ein wichtiger Grund für eine solche Kündigung vorliegt, oder durch vertragswidriges Verhalten eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst, hat der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen.

(2) Für den Fall des unterbliebenen Dienstantritts beträgt die Vertragsstrafe die gesamte Bruttogrundvergütung gemäß § _________________________ dieses Vertrags, die der Arbeitnehmer bei Einhaltung der vertraglichen Mindestkündigungsfrist gemäß § _________________________ dieses Vertrags erhalten hätte. Für den Fall des verspäteten Dienstantritts gemäß Absatz 1 beträgt die Vertragsstrafe für jeden Tag des verspäteten Dienstantritts die auf einen Tag entfallende Bruttogrundvergütung gemäß § _________________________ dieses Vertrags. Der Höhe nach ist die Vertragsstrafe auf die Bruttogrundvergütung beschränkt, die der Arbeitnehmer bei Einhaltung der vertraglichen Mindestkündigungsfrist nach § _________________________ dieses Vertrags erhalten hätte.

(3) Für den Fall der außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Absatz 1 durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund beträgt die Vertragsstrafe eine monatliche Bruttogrundvergütung gemäß § _________________________ dieses Vertrags. Der Höhe nach ist die Vertragsstrafe auf die Bruttogrundvergütung beschränkt, die der Arbeitnehmer bei Einhaltung der vertraglichen Mindestkündigungsfrist nach § _________________________ dieses Vertrags erhalten hätte.

(4) Für den Fall der von dem Arbeitnehmer durch vertragswidriges Verhalten veranlassten außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach Absatz 1 beträgt die Vertragsstrafe eine monatliche Bruttogrundvergütung gemäß § _________________________ dieses Vertrags. Der Höhe nach ist die Vertragsstrafe auf die Bruttogrundvergütung beschränkt, die der Arbeitnehmer bei Einhaltung der vertraglichen Mindestkündigungsfrist nach § _________________________ dieses Vertrags erhalten hätte.

(5) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, aller sonstigen Ansprüche sowie arbeitsrechtlicher Sanktionen bleiben dem Arbeitgeber vorbehalten.

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