Rz. 80

Ist der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so stellt diese Möglichkeit der Privatnutzung des Dienstwagens einen Teil der arbeitsvertraglichen Vergütung dar. Die Überlassung auch zur Privatnutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar.[153] Der auch privat zu nutzende Dienstwagen ist damit die heute wohl geläufigste Form der Naturalvergütung.

 

Rz. 81

Steuerrechtlich ist dieser Sachbezug nach § 8 Abs. 2 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG entweder nach Maßgabe der sog. "1 %-Regelung" monatlich mit einem Wert von 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder aber durch Ermittlung der tatsächlichen Kosten anhand von Einzelbelegen – sog. Fahrtenbuchmethode – zu berücksichtigen.

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