Rz. 181

Bei der Überprüfung der groben Fahrlässigkeit ist es schließlich von Bedeutung, ob dem Versicherten ein alternatives Verhalten möglich und zumutbar war.[205]

[205] OLG Karlsruhe VersR 1981, 454; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 828.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge