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Die Gegenseite, ansässig im Gerichtsbezirk, hatte einen Rechtsanwalt außerhalb des Gerichtsbezirks mit der Vertretung beauftragt. Für die Wahrnehmung des Termins sind daher Reisekosten beim Prozessbevollmächtigten angefallen. Die Kosten der Gegenseite hat der Mandant zu tragen. – Sind die Reisekosten zu erstatten?

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