Rz. 16

Vorgerichtlich wurde gegenüber der Haftpflichtversicherung ein Schaden von 10.000 EUR geltend gemacht. Nachdem die Gegenseite 5.000 EUR reguliert und eine 1,3-Geschäftsgebühr aus 5.000 EUR erstattet hat, werden klageweise die verbleibenden 5.000 EUR zzgl. vorgerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe einer 1,3-Geschäftsgebühr aus 5.000 EUR gefordert. Die Gegenseite wendet ein, diese sei zu hoch. – Zu Recht?

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