Rz. 117

Nach dem erteilten Mandat richtet sich auch, ob der Anwalt eine Vergütung nach Nr. 3101 VV (0,8) oder eine Vergütung nach Nr. 2300 erhält (0,5 bis 2,5).

 

Beispiel

Nach Erhebung der Kündigungsschutzklage verlangt N vom G ohne anwaltliche Unterstützung ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Er erhält daraufhin ein qualifiziertes Zeugnis mit einer ausreichenden Leistungsbeurteilung. N bittet R darauf hinzuwirken, dass er ein gutes Zwischenzeugnis erhält. R schreibt sodann G an und teilt die Änderungswünsche von N mit. Danach telefoniert G mit R über die einzelnen streitigen Punkte. Eine Einigung kommt außergerichtlich nicht zustande.

In einem solchen Fall liegt wegen der Zeugnisberichtigung kein Prozessauftrag vor. Dazu müsste N konkrete Formulierungswünsche vorgeben, die wegen der Formulierungsmacht des Arbeitgebers oft nicht einklagbar sind. Gleichwohl lassen sich Formulierungswünsche bei Vergleichsverhandlungen, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungsschutzklagen, durchsetzen.

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