Rz. 98

Hat der Bevollmächtigte den Pkw des Vollmachtgebers verkauft, kann der Erbe die Vorlage des Kaufvertrages verlangen. Da in den seltensten Fällen eine offizielle Schätzung des Wertes vorliegt, kann der Erbe anhand der Fahrzeugdaten im Kaufvertrag auch noch nachträglich über einen Sachverständigen feststellen lassen, ob der Kaufpreis im Rahmen des Angemessenen liegt. Auch die Person des Käufers kann von Interesse sein, wenn der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug unter Preis verkauft wurde.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge