Rz. 237

Verstöße gegen tarifvertragliche Regelungen können eine Vertragspflichtverletzung darstellen. Z.B. hat das BAG[605] eine ungenehmigte Geschenkannahme (z.B. § 3 Abs. 2 TVöD) als ausreichenden Grund für eine verhaltensbedingte – ggf. außerordentliche – Kündigung angenommen. Im entschiedenen Fall hatte ein Pflegebedürftiger seine ihm vom Träger des Pflegedienstes zugewiesene Pflegekraft zur Erbin eingesetzt, ohne dass die Arbeitnehmerin sich die Annahme der Erbschaft beim Arbeitgeber hatte genehmigen lassen.

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