Rz. 36

Vorkenntnis ist ein häufiger Einwand von Auftraggebern. Der Vorkenntniseinwand kann nur dem Nachweismakler entgegengehalten werden, nicht aber dem Vermittlungsmakler, weil bereits die über den Nachweis hinausgehenden Vermittlungsleistungen die zentrale Maklertätigkeit darstellen.[111] Für Vorkenntnis ist der Auftraggeber beweisbelastet.[112]

Der Auftraggeber kann sich auf provisionsschädliche Vorkenntnis berufen, sofern ihm die konkrete Vertragsgelegenheit – hinsichtlich Person und Objekt – bereits bekannt war. Es genügt für den Vorkenntniseinwand nicht, dass der Auftraggeber das Objekt zwar kannte, er aber von der Verkaufsbereitschaft des Eigentümers erst durch den Makler erfahren hat.[113] Ebenso wenig genügt die bloße Kenntnis der Person des Veräußerers/Vermieters.

Vorkenntnis ist aber gegeben, wenn der Verkäufer die Verkaufsabsicht aufgegeben hat, dann aber später eine neue Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages entsteht, ohne dass der Auftraggeber des Maklers einen erneuten Nachweis über diesen erhält.[114] Anders jedoch, wenn der Auftraggeber den Hinweis auf die wieder auflebende Verkaufsbereitschaft vom Makler erhält.[115]

Nach der Rechtsprechung des BGH besteht keine Hinweispflicht des Auftraggebers auf vorhandene Vorkenntnis.[116] Gleichwohl wird bei Abschluss eines Nachweismaklervertrages in bewusster Vorkenntnis eine Maklerprovision mit unterschiedlichen rechtlichen Begründungen zugesprochen.[117]

[111] MüKo/Roth, § 652 Rn 179.
[112] Palandt/Sprau, § 652 Rn 55.
[113] BGH NJW-RR 1990, 1008; BGH NJW-RR 1991, 950.
[114] BGH NJW-RR 1990, 1008.
[115] Bethge, § 10 Rn 122.
[116] BGH WM 1984, 60.
[117] Vgl. Übersichten bei Palandt/Sprau, § 652 Rn 49; Hamm/Schwerdtner, Rn 282 ff.; Fischer, NJW 2007, 183; des Weiteren OLG Köln NJW-RR 1993, 764; OLG Celle NJW-RR 1995, 501; OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1210; OLG Hamburg NJW-RR 1987, 175. Zur Auslegung von Vorkenntnisklauseln: Palandt/Sprau, § 652 Rn 67.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge