Rz. 40
Sobald der Alleinerbe die notwendige erbrechtliche Legitimation erbringen kann, wird das Konto auf ihn umgeschrieben bzw. zur Auszahlung gebracht. Der Alleinerbe muss dazu bei einer persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:
▪ | erbrechtliche Legitimation (Nr. 5 AGB-Banken/Sparkassen[20] – Erbschein bzw. beglaubigtes Testament mit Eröffnungsniederschrift), |
▪ | Personalausweis zur Identifizierung der eigenen Person. |
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