Rz. 40

Sobald der Alleinerbe die notwendige erbrechtliche Legitimation erbringen kann, wird das Konto auf ihn umgeschrieben bzw. zur Auszahlung gebracht. Der Alleinerbe muss dazu bei einer persönlichen Vorsprache folgende Unterlagen vorlegen:

erbrechtliche Legitimation (Nr. 5 AGB-Banken/Sparkassen[20] – Erbschein bzw. beglaubigtes Testament mit Eröffnungsniederschrift),
Personalausweis zur Identifizierung der eigenen Person.
[20] Gemäß BGH v. 8.10.2013 – XI ZR 401/12 sind § 5 AGB-Banken in der alten Fassung unwirksam.

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