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Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bestehen zwischen den Parteien verschiedene Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzprozess Gegenstand von Auseinandersetzungen sein können. Wenn also im Folgenden von "Nebenansprüchen" die Rede ist, sind hiermit nicht Nebenansprüche im zivilprozessualen Sinne gemeint, sondern Ansprüche, die Arbeitnehmern oder Arbeitgebern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehen können. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Erhebung der Kündigungsschutzklage nicht automatisch die Geltendmachung derartiger Ansprüche bewirkt. Entsprechendes gilt aus Arbeitgebersicht für den Klageabweisungsantrag, der ebenfalls nicht automatisch eine entsprechende Anspruchsgeltendmachung beinhaltet. Nachfolgend soll auf die Nebenansprüche Entgelt und Zeugnis eingegangen werden.

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