Rz. 146

Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Teil 3 VV. Das Revisionsverfahren ist nach § 17 Nr. 1 RVG immer eine neue Angelegenheit, auch dann, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen ist (§ 17 Nr. 9 RVG).

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