Rz. 121
Im Berufungsverfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 2 VV.
Rz. 122
Ist ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet, z.B. nach § 124a Abs. 4 VwGO, zählt dies mit zur Instanz (§ 16 Nr. 11 RVG).
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