Rz. 121

Im Berufungsverfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 2 VV.

 

Rz. 122

Ist ein Zulassungsverfahren vorgeschaltet, z.B. nach § 124a Abs. 4 VwGO, zählt dies mit zur Instanz (§ 16 Nr. 11 RVG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge