Rz. 39

Rentenzeit ist die Zeit, für die der Versicherer die Leistung verspricht. Die Rentenzeit kann lebenslänglich oder auch zeitlich begrenzt sein.

 

Rz. 40

Unter Rentengarantiezeit ist der Zeitraum zu verstehen, in welchem sich der Versicherer verpflichtet hat, nach Eintritt in das Rentenalter und Ableben des Rentenberechtigten an den Bezugsberechtigten zu bezahlen.

 

Rz. 41

Bei der Rentenversicherung muss festgehalten werden, wie lange die Ansparphase sein soll, d.h. Beginn des Versicherungsvertrages und Beginn der Rentenzahlung. Die dazwischen liegende Zeit wird Ansparphase genannt. Hier stellt sich die Frage nach den zivil- und erbrechtlichen Konsequenzen, wenn der Versicherungsnehmer während dieser Zeit verstirbt. Welche Zahlungen werden von dem Versicherer geleistet? Sind es die Prämien, Prämien mit Überschusseinkünften u.a.? Wer erhält diese Leistung? Ist es der Bezugsberechtigte? Fällt die Summe in den Nachlass?

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