Rz. 232
Ost- und West-Anrechte gelten jeweils als gesonderte Anrechte.[126]
Beispiel 70: Versorgungsausgleich, Ost- und Westrenten
Beide Eheleute haben jeweils gesetzliche Anrechte beim Rententräger Ost und West; der Ehemann hat darüber hinaus auch noch eine betriebliche Altersversorgung. Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 3.000,00 EUR.
Jetzt sind fünf Anrechte Verfahrensgegenstand, nämlich zwei Ost-Anrechte, zwei West-Anrechte und eine Betriebsrente.
Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich beläuft sich auf 5 x 10 % x 3 x (2.000,00 EUR + 3.000,00 EUR) = 7.500,00 EUR.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen