Rz. 18

Im Rahmen der Beratungshilfe war die Berechnung der Postentgeltpauschale umstritten. Nach der Neuregelung der Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV ist klargestellt, dass von den Beratungshilfegebühren auszugehen ist (ausführlich siehe § 38 Rdn 58 f.).

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