Rz. 138

Auch beim Fernabsatz kommt der Vertrag nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB zustande. Die zum Vertragsschluss erforderlichen Willenserklärungen können auch durch elektronische Übermittlung von Dateien im Internet abgegeben werden.[248]

[248] BGH NJW 2002, 363, 364.

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