Rz. 40

Die Tatsache, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer gut ausgebauten Ausfallstraße nur ca. 100 m vor dem Ortsausgangsschild und nur um 1 km/h oberhalb der mit einem Regelfahrverbot zu ahndenden Grenze überschritten wurde, ist nach Auffassung des OLG Düsseldorf (DAR 1997, 408) kein Grund, von der Verhängung eines Fahrverbotes abzusehen. Gegenteiliger Auffassung sind das BayObLG (zfs 2003, 42) und das OLG Stuttgart (DAR 2011, 220), das jetzt im Hinblick auf die zwischenzeitlich in Baden-Württemberg geänderten Richtlinien davon abgerückt ist (OLG Stuttgart DAR 2011, 599).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge