Rz. 34

Die Durchsuchung einer Wohnung zum Zwecke der Beschlagnahme eines Führerscheins zwecks Vollstreckung eines Fahrverbots ist mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig.[41]

[41] AG Leipzig NZV 1999, 308 = DAR 1999, 134, ebenso AG Karlsruhe DAR 1999, 568; vgl. dazu auch Waechter, NZV 1999, 273.

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