1. Typischer Sachverhalt

 

Rz. 53

Das Bundeskartellamt hat der X-AG Beschwerdepunkte betreffend eine kartellrechtlich relevante Vereinbarung übermittelt. Für die Anfertigung der Stellungnahme benötigt die X-AG dazu Akteneinsicht, bei der sie auch Weiteres über die ursprüngliche Beschwerde der A-GmbH erfahren will, die das Verfahren ausgelöst hatte.

2. Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 54

Gem. § 56 Abs. 3 GWB haben die an einem Kartellverwaltungsverfahren Beteiligten einen Anspruch auf Einsicht in die Akten der Kartellbehörde, soweit die Kenntnis dieser zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Die Akteneinsicht kann nur verwehrt werden, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Behörde sowie zur Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen geboten ist (§ 56 Abs. 4 GWB). Besteht ein berechtigtes Interesse daran, kann auch Dritten Akteneinsicht gewährt werden (§ 56 Abs. 5 GWB). Die Kartellbehörde kann von Beteiligten und Dritten verlangen, vertrauliche Informationen bei der Einreichung als solche zu kennzeichnen. Erfolgt dies trotz entsprechenden Verlangens nicht, darf die Kartellbehörde von der Zustimmung zur Offenlegung im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht ausgehen (§ 56 Abs. 6 GWB).

3. Muster: Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB

 

Rz. 55

Muster 26.1: Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB

 

Muster 26.1: Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB

An das Bundeskartellamt/die Landeskartellbehörde

_____

Antrag auf Akteneinsicht nach § 56 Abs. 3 GWB

Sache _____

Unter Beifügung einer auf uns lautenden Vollmacht bestellen wir uns für die A-GmbH. Mit dem unserer Mandantin am _____ zugestellten Schreiben haben Sie Beschwerdepunkte bezüglich _____ mitgeteilt und eine Frist bis zum _____ zur schriftlichen Stellungnahme gesetzt.

Wir beantragen gem. § 56 Abs. 3 GWB, uns Akteneinsicht in dieser Sache zu gewähren.

Wir bitten darum, uns die Akte möglichst in elektronischer Form an die Adresse _____ oder sonst als Papierkopie an unsere Postadresse zu übermitteln; soweit dies nicht in Betracht kommt, bitten wir um Abstimmung eines zeitnahen Termins zur Einsichtnahme der Originalakten beim Bundeskartellamt/bei der Landekartellbehörde.

(Rechtsanwalt)

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