Rz. 18
▪ | Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung oder Verhaltensweise zwischen Unternehmen. | ||||
▪ | Beeinträchtigung oder Eignung zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. | ||||
▪ | Spürbarkeit der Beeinträchtigung. | ||||
▪ | Bei erfüllter Zwischenstaatlichkeitsklausel parallele Anwendung von EU-Kartellrecht und GWB:
|
||||
▪ | Bei nicht erfüllter Zwischenstaatlichkeitsklausel alleinige Beurteilung nach GWB unter Heranziehung von EU-Kartellrecht. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen