Rz. 52
▪ | Beeinträchtigung oder Eignung zur Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten:
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▪ | Unternehmereigenschaften der Beteiligten; | ||||
▪ | Vereinbarung, Beschluss oder abgestimmte Verhaltensweise; | ||||
▪ | Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; | ||||
▪ | Spürbarkeit; | ||||
▪ | Freistellung vom Verbot:
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