Rz. 26

Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache vorzulegen. Soweit die versicherte Person infolge einer Krankheit verstorben ist, sollte das ärztliche Attest Beginn und Verlauf der Krankheit umfassen.

(1) Muster: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

 

Rz. 27

Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

 

Muster 25.6: Anforderung eines ärztlichen Attestes über die Todesursache

An das Klinikum

_________________________

Patient _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________.

Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________________.

Ich bin beauftragt, für meinen Mandanten die Rechte aus einer Lebensversicherung, die auf das Leben des o.g. Patienten abgeschlossen wurde, geltend zu machen. Für diese Lebensversicherung ist mein Mandant gemäß beigefügter Kopie des Versicherungsscheins bezugsberechtigt. Außerdem ist er gemäß beigefügter Kopie des Erbscheins Alleinerbe geworden.

Herr _________________________ war seit Jahren krebsleidend und ausschließlich in Ihrem Haus in Behandlung. Gemäß den Versicherungsbedingungen (§ 7 Abs. 2 ALB 2021) bedarf es der Vorlage eines ausführlichen ärztlichen Zeugnisses über die Todesursache, sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat.

Ich darf Sie bitten, mir kurzfristig ein solches Attest zu meinen Händen auszustellen.

Weiterhin darf ich Sie bitten, in diesem Attest zu vermerken, ob Anhaltspunkte für eine Selbsttötung[13] vorliegen.

Hintergrund ist die telefonische Bemerkung eines Mitarbeiters der Versicherung gegenüber dem Unterzeichner, in der – diesseits nicht nachvollziehbare – Zweifel an dem krankheitsbedingten Ableben geäußert wurden. Rein vorsorglich erkläre ich namens meines Mandanten die Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht, soweit Ärzte und andere Mitarbeiter Ihres Hauses von der Versicherung angesprochen werden.[14]

(Rechtsanwalt)

[13] Bei Selbsttötung wird der Versicherer u.U. von der Leistung frei, vgl. § 5 ALB 2021, hat aber gem. § 161 Abs. 3 VVG den Rückkaufwert zu zahlen (siehe Rdn 55).
[14] Wenn der Versicherer Zweifel an einem natürlichen Tod hat, kann er gem. § 7 Abs. 3 ALB 2021 eigene Erhebungen anstellen. Neben der Befragung von Ärzten kann auch eine Obduktion oder eine Exhumierung in die Wege geleitet werden. Hierzu ist das Einverständnis des Totenfürsorgeberechtigten erforderlich, um das der Bezugsberechtigte sich zu kümmern hat, wenn er selbst nicht totenfürsorgeberechtigt ist. Ob das Verlangen einer Exhumierung, die in allgemeinen Versicherungsbedingungen vorsorglich vorgesehen ist, wirksam vereinbart werden kann, hat die Rspr. bisher offengelassen (BGH VersR 1992, 861).

(2) Muster: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache

 

Rz. 28

Muster 25.7: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache

 

Muster 25.7: Anforderung eines amtlichen Zeugnisses über die Todesursache

An die Polizeistation

_________________________

Az.: _________________________

Verkehrsunfall vom _________________________ in _________________________ um _________________________ Uhr

tödlich verunglückter Unfallbeteiligter _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________.

Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich Herrn _________________________.

Ich bin beauftragt, für meinen Mandanten die Rechte aus einer Lebensversicherung, die auf das Leben des o.g. Unfallbeteiligten abgeschlossen wurde, geltend zu machen. Für diese Lebensversicherung ist mein Mandant gemäß beigefügter Kopie des Versicherungsscheins bezugsberechtigt. Außerdem ist er gem. beigefügter Kopie des Erbscheins Alleinerbe geworden.

Gemäß den Versicherungsbedingungen bedarf es des amtlichen Nachweises über die Todesursache. Ich bitte daher um kurzfristige Übersendung der Unfallakte, in der der sofortige Unfalltod des o.g. Unfallbeteiligten dokumentiert ist. Kurzfristige Rückgabe und die Übernahme von Auslagen wird anwaltlich versichert.

(Rechtsanwalt)

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