Rz. 19

Der Anspruchsberechtigte hat neben der Anzeige an den Versicherer gem. § 7 ALB 2021 folgende Unterlagen einzureichen:

aa) Versicherungsschein

 

Rz. 20

Der vorzulegende Versicherungsschein ist mehr als nur eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsschutzes. Gemäß § 8 Abs. 2 ALB 2021[9] handelt es sich um ein Legitimationspapier gem. § 4 Abs. 1 VVG, § 808 BGB, das den Versicherer zur befreienden Leistung an den Inhaber berechtigt.

 

Rz. 21

 

Hinweis

Im Rahmen der vorsorgenden Beratung ist der Mandant unter Hinweis auf die Folgen, die ein Versicherungsschein in falschen Händen haben kann, zur sorgfältigen Aufbewahrung anzuhalten. Ist der Versicherungsschein nicht auffindbar, besteht sofortiger Handlungsbedarf (siehe Rdn 43), weil der Inhaber auch schon zu Lebzeiten der versicherten Person Rechtshandlungen vornehmen kann, wie z.B. die Kündigung und Annahme des Rückkaufswertes.[10]

[9] Vgl. § 8 Abs. 2 ALB 2021: "Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Berechtigung nachweist."
[10] Vgl. OLG Karlsruhe VersR 1979, 929.

bb) Bankbelege

 

Rz. 22

Ein Nachweis der letzten Beitragszahlung ist nach älteren Verträgen auf Verlangen vorzulegen. In der Praxis wird dieser Nachweis nur noch dann verlangt, wenn der Versicherer in seiner Buchhaltung eine Lücke erkennt. Diese Fälle sind in der Praxis selten, sie dienen der Wahrung des Aufrechnungsrechts gem. § 35 VVG

 

Rz. 23

Muster 25.4: Muster: Anforderung von Bankbelegen

 

Muster 25.4: Muster: Anforderung von Bankbelegen

Muster: Anforderung von Bankbelegen

An die _________________________-Bank

Ihr verstorbener Kunde _________________________

IBAN: _________________________

Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________________. Mein Mandant ist gemäß beigefügter Erbscheinskopie Alleinerbe nach Ihrem o.g. Kunden geworden.

Ich bin beauftragt, für meinen Mandanten die Rechte aus einer Lebensversicherung, die mangels Benennung eines Bezugsberechtigten in den Nachlass gefallen ist, geltend zu machen. Da die Versicherung den Eingang der letzten zwei Beiträge angeblich nicht verbuchen konnte, wird von dort ein Nachweis hierüber verlangt. Im Nachlass befinden sich keine Kontoauszüge mehr.

Ich bitte Sie daher um Zusendung der Kontoauszüge von o.g. Konto für den Zeitraum von _________________________ bis _________________________.

Für eine kurzfristige Erledigung bedanke ich mich im Voraus.

(Rechtsanwalt)

cc) Sterbeurkunde

 

Rz. 24

Eine amtliche Sterbeurkunde[11] wird gem. § 60 PStG ausgestellt. Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamtes, in dessen Bezirk er verstorben ist, eingetragen, nicht etwa beim Standesamt des Wohnortes, vgl. § 28 PStG. Das Recht zur Anforderung einer Sterbeurkunde leitet sich aus § 62 Abs. 1 PStG ab. Neben Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen sind Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, dazu berechtigt.

 

Rz. 25

Muster 25.5: Muster: Anforderung einer Sterbeurkunde

 

Muster 25.5: Muster: Anforderung einer Sterbeurkunde

Muster: Anforderung einer Sterbeurkunde

An das

Standesamt

_________________________

Verstorbener _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, gestorben am _________________________ in _________________________.

Ausweislich beigefügter Vollmacht vertrete ich _________________________.

Ich bin beauftragt, für meinen Mandanten die Rechte aus einer Lebensversicherung, die auf das Leben der o.g. Person abgeschlossen wurde, geltend zu machen. Für diese Lebensversicherung ist mein Mandant gemäß beigefügter Kopie des Versicherungsscheins bezugsberechtigt. Somit besteht ein rechtliches Interesse, das § 62 des Personenstandsgesetzes für die Ausgabe einer Sterbeurkunde voraussetzt. Ich bitte daher um formlose Übersendung einer Sterbeurkunde zu meinen Händen.

Einen Verrechnungsscheck über _________________________ EUR habe ich beigefügt.[12]

Für die kurzfristige Erledigung bedanke ich mich im Voraus.

(Rechtsanwalt)

[11] Im Falle der Verschollenheit der versicherten Person tritt die nach dem VerschollenheitsG zu beantragende Todeserklärung an die Stelle der Sterbeurkunde. Hier ist bei Tod im Ausland (dem statistisch häufigsten Fall der Todeserklärung) Art. 4 § 3 VerschÄndG zu beachten: "Wird ein Anspruch aus einem Lebensversicherungsvertrag erhoben, nachdem die Person, auf welche die Lebensversicherung genommen wurde, außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes für tot erklärt worden ist, so kann der Versicherer die Leistungen insoweit verweigern, als der Anspruch den Betrag übersteigt, der sich ergeben würde, wenn der Zeitpunkt des Todes des Verschollenen nach den Vorschriften dieses Gesetzes festgestellt worden wäre."
[12] Die Kosten betragen zwischen 10 und 15 EUR für die erste und 5 bis 12 EUR für jede weitere Urkunde nach den Kostenvorschriften für die Standesbeamten. Da es sich um kommunales Satzungsrecht handelt, empfiehlt sich eine telefonische Voranfrage, ob Porto- und Versandkosten erh...

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