Rz. 65

Eine Restschuldversicherung (auch Kreditlebensversicherung genannt) kann ein Darlehensnehmer abschließen, der sich gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder auch sein Ableben vor Ende der letzten Rate absichern will. Im letztgenannten Fall dient die Restschuldversicherung damit auch dem Schutz der Erben des Darlehensnehmers. Solche Versicherungen werden meist bei Eingehung von Kreditverträgen mit einer Versicherung, die mit der kreditgebenden Bank verbunden ist, mit abgeschlossen. Um den hierzu notwendigen vereinfachten und schnellen Vertragsabschluss zu ermöglichen, wird auf eine Gesundheits- und Annahmeprüfung verzichtet, im Gegenzug sind bei den meisten Versicherungen Leistungen ausgeschlossen, wenn der Versicherungsfall durch Vorerkrankungen innerhalb der letzten zwei Jahre vor Vertragsschluss verursacht worden ist.

 

Rz. 66

Im Todesfall erhält der Darlehensgeber die Versicherungsleistung zur Tilgung der noch offenen Restschuld, teilweise besteht noch ein darüber hinausgehendes Guthaben, das regelmäßig den Erben zusteht.

 

Rz. 67

Da schnelles Handeln erforderlich ist, bedarf es keiner Legitimation mit einem Erbschein, zumal das überschüssige Guthaben auf das Erblasserkonto gezahlt wird. Um kostenpflichtige Mahnungen zu verhindern, sollte auch die kreditgebende Bank umgehend vom Todesfall und von der Geltendmachung der Versicherungssumme bei der Lebensversicherung informiert werden.

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