Rz. 152

 

Beispiel

Der verwitwete, testamentarisch nicht gebundene Erblasser E, der die Tochter T und den Sohn S hat, hinterlässt ein formgültiges Testament, wonach der Sohn S zum Alleinerben eingesetzt, die Tochter T aber enterbt ist. S lässt sich vom Nachlassgericht einen Erbschein erteilen, der sein Alleinerbrecht ausweist. Unter Vorlage dieses Erbscheins lässt er sich von der Bank das auf den Erblasser lautende Sparguthaben auszahlen.

Danach wird ein Testament aufgefunden, wonach das die Alleinerbeinsetzung des S anordnende Testament widerrufen wurde, ohne dass E eine neue Erbeinsetzung verfügt hätte. S bestreitet die Wirksamkeit des Widerrufstestaments, weil der Erblasser E im Zeitpunkt der Errichtung des Widerrufstestaments testierunfähig gewesen sei.

Frage: Welche Rechte hat T gegen S?

T wird beim Nachlassgericht die Einziehung des Erbscheins und die Neuerteilung eines Erbscheins beantragen, wonach sowohl sie als auch S je hälftig Miterben des E geworden sind.

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