Rz. 14

Vom Mandanten sind folgende Informationen einzuholen:

Aufgaben der Softwarelösung
Umfang der Tätigkeit des freien Mitarbeiters
Geplante Eingliederung in die Arbeitsprozesse
Ergebnis- oder tätigkeitsbezogene Ausgestaltung
Geplante Zuordnung der Urheber- und Nutzungsrechte
Zeitrahmen
Honorar

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