Rz. 14
Vom Mandanten sind folgende Informationen einzuholen:
▪ | Aufgaben der Softwarelösung |
▪ | Umfang der Tätigkeit des freien Mitarbeiters |
▪ | Geplante Eingliederung in die Arbeitsprozesse |
▪ | Ergebnis- oder tätigkeitsbezogene Ausgestaltung |
▪ | Geplante Zuordnung der Urheber- und Nutzungsrechte |
▪ | Zeitrahmen |
▪ | Honorar |
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