Rz. 49
Im Erstgespräch mit dem Mandanten sind die folgenden Informationen einzuholen:
▪ | Standort der Server |
▪ | Verfügbarkeit der Server (wirkt sich auf Verfügbarkeit der Software aus) |
▪ | Werden Individualentwicklungen vorgenommen und ggf. überlassen? |
▪ | Wenn ja: Umfang der erwünschten Nutzungsrechtseinräumung? |
▪ | Erfolgen Upgrades bzw. Updates kostenfrei oder kostenpflichtig? |
▪ | Stellt der Anbieter ein Support-System zur Verfügung (etwa als Ticketsystem)? |
▪ | Wie sieht das Vergütungsmodell aus? |
▪ | Wie soll die Laufzeit gestaltet werden? |
▪ | Wird eine Hinterlegungsvereinbarung benötigt? |
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