Rz. 20

Das erste Gespräch mit dem Mandanten sollte die folgenden Punkte klären:

Inhaberschaft der Rechte an der Software
Rechtsbeziehungen zwischen Hinterleger und Berechtigtem
Abgeschlossene Verträge
Berechtigte Interessen für einen Zugriff auf den Quellcode
Hinterlegung auch von Updates/Upgrades?
Prüfung des hinterlegten Codes erwünscht?
Rechte und Pflichten des Verwahrers

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