Rz. 20
Das erste Gespräch mit dem Mandanten sollte die folgenden Punkte klären:
▪ | Inhaberschaft der Rechte an der Software |
▪ | Rechtsbeziehungen zwischen Hinterleger und Berechtigtem |
▪ | Abgeschlossene Verträge |
▪ | Berechtigte Interessen für einen Zugriff auf den Quellcode |
▪ | Hinterlegung auch von Updates/Upgrades? |
▪ | Prüfung des hinterlegten Codes erwünscht? |
▪ | Rechte und Pflichten des Verwahrers |
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