Rz. 81

Hierbei handelt es sich um ein kombiniertes Rotlicht-/Geschwindigkeitsmessgerät.

Bei dieser Messanlage sind im Fahrbahnbereich zwei Induktionsschleifen in einem Abstand von 3 m zueinander installiert. Über diese zwei Sensoren werden durch Überfahrt des Pkw der Geschwindigkeitswert und ein etwaiger Rotlichtverstoß ermittelt. Sie ähnelt damit dem MultaStar C-Gerät, bei dem dasselbe Messprinzip angewandt wird.

Gemäß Herstellerangabe werden aus dem Signalverlauf mindestens fünf Geschwindigkeiten gebildet, damit ein gültiger Wert angezeigt wird. Einen Zugriff auf diese internen Werte (Rohmessdaten) gibt es allerdings nicht. Es wird lediglich der Geschwindigkeitswert eingeblendet.

Bei diesem Gerät gibt es zwei Gerätekonfigurationen, die sich in der Dateneinblendung und in der Fotoposition im ersten Bild bei Geschwindigkeitsverstößen unterscheiden. Mit der sechsten Neufassung der Bauartzulassung ist nur noch die zweite Gerätekonfiguration zugelassen.

Abbildung 24: Skizze einer Messstelle

Bei einem Rotlichtverstoß wird das erste Foto aufgenommen, wenn der Pkw sich am Beginn der zweiten Schleife befindet. Dies entspricht in der Abbildung 24 (Rdn 81) der linken Position, des dort eingezeichneten Fahrzeugmodells.

Nach Verlassen der zweiten Induktionsschleife wird ein Geschwindigkeitswert gebildet, der dann im zweiten Foto eingeblendet wird.

Der Geschwindigkeitswert wird erst im zweiten Foto eingeblendet, da dieser bei Aufnahme des ersten Fotos noch nicht feststeht. Dies gilt nur bei registrierten Rotlichtverstößen.

Bei dieser Anlage wird die vorwerfbare Rotlichtzeit automatisch berechnet und dann im zweiten Foto eingeblendet.

Abbildung 25: 1. Foto Gatso GTC-GS 11

Abbildung 26: 2. Foto Gatso GTC-GS 11

Zugriff auf die eigentlichen Rohsignale und damit eine Überprüfung der tatsächlich gebildeten Werte, insbesondere der Geschwindigkeitswerte, gibt es nach hiesiger Kenntnis nicht, sodass lediglich die Prüfung der Fotopositionen bleibt.

In der Abbildung 25 ist beispielhaft das erste Tatfoto zu sehen. Die Fotoaufnahmen werden als herstellerspezifische SDI-Dateien abgespeichert und lassen sich mit der Herstellersoftware QEView öffnen.

Der Dateneinblendung dieses Bildes lässt sich entnehmen, dass ein Fahrzeug auf der ersten Spur registriert wurde. Der Pkw (weißer Pfeil) befindet sich augenscheinlich mit den Hinterrädern oberhalb der Haltelinie.

Der Dateneinblendung des Bildes lässt sich weiterhin entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme das Rotlicht seit 1,64 s (Rotphase) angezeigt wurde.

 

Rz. 82

Die Gelbzeit wurde zu 3,00 s gemessen. Die Stoppuhr besitzt eine Ganggenauigkeit von 0,01 Sekunden. Gemäß Angabe in den Zulassungsunterlagen soll eine Berücksichtigung der Toleranz von – 0,01 Sekunden bei der Gelbzeitkontrolle erfolgen, sodass die Gelblichtzeit demnach sicher 3 s betrug.

 

Rz. 83

Im Bildhintergrund ist zudem ein Schauzeichen zu sehen (weißer Kreis), wodurch erkennbar ist, dass auch Rotlicht gezeigt wurde, ist dieses mit der Ampel parallel geschaltet.

Es ist weiterhin erkennbar, dass ein Intervallabstand von 23 m vorgegeben wurde. Dieser Abstand gibt an, nach welcher zurückgelegten Wegstrecke das gemessene Fahrzeug fotografiert werden soll.

Die Messanlage ermittelt nun anhand des gemessenen Geschwindigkeitswertes die Zeitdauer, bis das zweite Foto ausgelöst werden muss, damit das Fahrzeug tatsächlich nach weiteren 23 m Fahrstrecke fotografiert wird.

Das zweite Foto ist in der Abbildung 26 (Rdn 81) zu sehen. Zwischen dem ersten und dem zweiten Foto muss das Fahrzeug also eine Strecke von ca. 23 m zurückgelegt haben, sofern es tatsächlich konstant weiter fuhr.

Da diese Fotopunktberechnung anhand des gemessenen Geschwindigkeitswertes erfolgt, würde eine fehlerhaft ermittelte Geschwindigkeit prinzipiell dadurch auffallen, dass das Fahrzeug im zweiten Foto eben nicht eine Wegstrecke von 23 m zurückgelegt hätte – so die Herstellerangabe.

Allerdings ist die Strecke auch derart lang, dass, wenn der Fahrer nach der ersten Aufnahme sein Fahrzeug verzögert/beschleunigt, auch eine nicht unerhebliche Positionsabweichung im zweiten Foto feststellbar wäre.

Bei reinen Geschwindigkeitsverstößen wurde mit der 6. Neufassung der Bauartzulassung die Dateneinblendung und auch die Fotoposition im ersten Bild geändert. Nur noch diese zweite Gerätevariante ist zugelassen. So wird nun der Geschwindigkeitsmesswert bereits im ersten Bild angezeigt. Hierfür ist aber notwendig, dass das erste Bild etwas später aufgenommen wird, da bei der früheren ersten Geräteversion der Geschwindigkeitsmesswert beim ersten Bild noch nicht feststand. Bei Geschwindigkeitsverstößen wird deswegen nun gewartet, bis das Fahrzeug die zweite Induktionsschleife überfahren hat. Nach Verlassen der zweiten Induktionsschleife wird dann das erste Foto aufgenommen. Bei der Plausibilitätsprüfung ist dies dann bzgl. des vorgegeben Intervallabstands gesondert zu berücksichtigen. Die vom System ermittelte Fahrzeuglänge wird dafür innerhalb der Falldatei abgespeichert. Wird nun also ein Interval...

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