Rz. 46

Muster 22.5: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister

 

Muster 22.5: Anmeldung des Eintritts der Miterben in die Gesellschaft zum Handelsregister

An das

Amtsgericht

– Handelsregister –

_________________________

Offene Handelsgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________

Im Handelsregister sind

a) _________________________, b) _________________________ und c) _________________________

unter HR A Nr. _________________________ als Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma _________________________ eingetragen. Der Mitgesellschafter Herr _________________________ ist am _________________________ gestorben. Er wurde beerbt von den drei unterzeichnenden Miterben:

a) Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
b) Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
c) Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________.

Die Erbfolge ist nachgewiesen durch den Erbschein vom _________________________, ausgestellt vom Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________, Az. _________________________, von dem eine Ausfertigung und eine unbeglaubigte Fotokopie beiliegen mit der Bitte, die Original-Ausfertigung Herrn _________________________ zurückzugeben.[47]

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:

Die Gesellschaft ist nicht aufgelöst, der verstorbene Gesellschafter _________________________ ist durch Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden. An seiner Stelle sind die drei zuvor bezeichneten Miterben in die Gesellschaft als weitere persönlich haftende Gesellschafter eingetreten. Die Firma wird unverändert fortgeführt. Die drei Miterben stimmen der Fortführung der Firma zu.

Die Geschäftsräume befinden sich unter folgender Adresse: _________________________

Der letzte Betriebseinheitswert beträgt gemäß Bescheid des Finanzamts _________________________ vom _________________________ per _________________________ EUR.

(Ort, Datum, Unterschriften der verbliebenen beiden Gesellschafter und der drei Miterben)

(Notarielle Beglaubigung der Unterschriften)

[47] Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, so braucht i.d.R. ein Erbschein nicht vorgelegt zu werden; vielmehr reicht je eine beglaubigte Abschrift der notariellen Verfügung von Todes wegen und des nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls.

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