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Muster 22.3: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss

 

Muster 22.3: Anmeldung der Unternehmensnachfolge durch einen Miterben nach Zuweisung des Unternehmens in der Erbteilung mit Haftungsausschluss

An das

Amtsgericht

– Handelsregister –

_________________________

Einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. _________________________

Im Handelsregister ist Herr _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft _________________________, unter HR A Nr. _________________________ als Inhaber des einzelkaufmännischen Unternehmens unter der Firma _________________________ eingetragen. Herr _________________________ ist am _________________________ gestorben. Er wurde beerbt von den drei unterzeichnenden Miterben:

a) Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
b) Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________,
c) Herrn _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________.

Die Erbfolge ist nachgewiesen durch den Erbschein vom _________________________, ausgestellt vom Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________, Az. _________________________, von dem eine Ausfertigung und eine unbeglaubigte Fotokopie beiliegen mit der Bitte, die Original-Ausfertigung Herrn _________________________ zurückzugeben.[40]

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:

Die Miterben haben die Erbauseinandersetzung vorgenommen und in deren Rahmen das Unternehmen und die Firma auf den Miterben _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, mit dem Recht der Fortführung der bisherigen Firma übertragen.[41] Unternehmen und Firma werden von diesem fortgeführt mit dem Zusatz _________________________, so dass die Firma nunmehr lautet: _________________________

Sowohl die Haftung des Übernehmers für die bisher entstandenen Geschäftsschulden als auch der Übergang der in dem Unternehmen begründeten Forderungen auf den Übernehmer sind ausgeschlossen. Dies wird ausdrücklich zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.

Die Geschäftsräume befinden sich unter folgender Adresse: _________________________

Der letzte Betriebseinheitswert beträgt gemäß Bescheid des Finanzamts _________________________ vom _________________________ per _________________________ EUR.

(Ort, Datum, Unterschriften der anmeldenden Miterben)

(Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übernehmers und der Unterschriften der Miterben)

[40] Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, so braucht i.d.R. ein Erbschein nicht vorgelegt zu werden; vielmehr reicht je eine beglaubigte Abschrift der notariellen Verfügung von Todes wegen und des nachlassgerichtlichen Eröffnungsprotokolls.
[41] Wird das Unternehmen nicht in der Erbteilung einem Miterben zugewiesen, sondern bspw. auf einen Vermächtnisnehmer in Erfüllung der Vermächtnisverpflichtung übertragen (§ 2174 BGB), ist die Formulierung in der Anmeldung entsprechend zu ändern.

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