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Die Alkoholisierung eines Mitarbeiters am Arbeitsplatz, sei es durch Alkoholgenuss vor der Arbeit oder während der Arbeit, wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und damit insb. auf die Qualität des Arbeitsergebnisses aus. Ursache hierfür sind die alkoholbedingten Beeinträchtigungen des Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögens, der Realitäts- und Selbsteinschätzung, der Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und der Durchhaltekraft. Alkoholbedingte Aggressivität wirkt sich darüber hinaus störend auf das Verhalten der Mitarbeiter untereinander aus. Hinzu kommt, dass alkoholisierte Mitarbeiter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Arbeitnehmer, das Arbeitsergebnis und ggf. wertvolle Betriebsanlagen gefährden können. Wegen der vielfältigen Gefahren des Alkohols im Betrieb sollte der Arbeitgeber ein generelles Alkoholverbot für den Betrieb erlassen, welches auch das Mitbringen alkoholischer Getränke in den Betrieb untersagt. Einhergehend damit sollte auch der Verkauf von alkoholischen Getränken auf dem Betriebsgelände (Kantine) unterbleiben.

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