Rz. 118
▪ | Prüfung der Verträge und AGB sowie der Lieferscheine auf Eigentumsvorbehalt vor Antragstellung |
▪ | Zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Vollrechtsübergang |
▪ | Bei Aufforderung des Vertragspartners gem. § 103 Abs. 2 S. 2 InsO zur Erklärung über Wahlrecht: Frist für die Ausübung des Wahlrechtes: Erster Berichtstermin, § 107 Abs. 2 S. 2 InsO, Ausnahme: vorzeitige Betriebsstilllegung, § 158 InsO |
▪ | Bei Ablehnung der Erfüllung besteht Aussonderungsrecht |
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