Rz. 118

Prüfung der Verträge und AGB sowie der Lieferscheine auf Eigentumsvorbehalt vor Antragstellung
Zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Vollrechtsübergang
Bei Aufforderung des Vertragspartners gem. § 103 Abs. 2 S. 2 InsO zur Erklärung über Wahlrecht: Frist für die Ausübung des Wahlrechtes: Erster Berichtstermin, § 107 Abs. 2 S. 2 InsO, Ausnahme: vorzeitige Betriebsstilllegung, § 158 InsO
Bei Ablehnung der Erfüllung besteht Aussonderungsrecht

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