Rz. 46

Ein in einem Grundstücksübertragungsvertrag vorbehaltener Nießbrauch sowie eine übernommene Pflegeverpflichtung sind bereits bei der Prüfung, ob eine (gemischte) Schenkung vorliegt, zu berücksichtigen.[87]

[87] BGH ErbR 2016, 698 = NJW 2017, 329 = ZErb 2017, 20 = ZEV 2016, 641.

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