Rz. 90

Die Rechtsprechung gewährt dem Vertragserben einen Auskunftsanspruch gegen den mutmaßlich vom Erblasser Beschenkten, wenn dieser hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung darlegt.[176] Es müssen triftige Anhaltspunkte für einen Anspruch nach § 2287 BGB gegen den Auskunftsverpflichteten bestehen. Dies muss substanziiert vorgetragen und ggf. auch bewiesen werden.[177]

[176] BGHZ 97, 188 = NJW 1986, 1755 = FamRZ 1986, 569.
[177] BGHZ 97, 193; Kuchinke, JZ 1987, 253; MüKo/Musielak, § 2287 BGB Rn 23.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge